Aufgaben der HVB-Konferenz

Der Beschlußfassung durch die HVB-Konferenz unterliegen insbesondere:

  • die Übernahme neuer Aufgaben
  • die Aufnahme neuer Gesellschafter sowie die Festlegung der Aufnahmebedingungen
  • die Feststellung des Rechnungsabschlusses
  • die Genehmigung des von der Geschäftsführung aufgestellten Wirtschaftsplanes
  • die Bestellung, Abberufung und Entlastung des/der Vorsitzenden
  • die Bestimmung der Mitglieder der eingerichtetn Gremien
  • die Festlegung des Beitragsmaßstabes und Beitrages
  • der Ausschluß von Gesellschaftern
  • die Auflösung der Gesellschaft

Der Beschlußfassung der HVB-Konferenz unterliegen im übrigen alle Angelegenheiten, für die sich die HVB-Konferenz für zuständig erklärt sowie alle sonstigen Fragen, die die Geschäftsführung und die Planungsgruppe der HVB-Konferenz zur Beschlußfassung vorlegen.

Zusammensetzung

In der HVB-Konferenz sind alle Mitgliedskommunen der KAI vertreten.
Jede Mitgliedskommune hat eine Stimme.

Sitzungen

Die HVB-Konferenz wird von dem/der Vorsitzenden einberufen. Die Einladung ist schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen jedem Gesellschafter mitzuteilen. In der Einladung ist die Tagesordnung auszuweisen. Die HVB-Konferenz soll einmal im Jahr einberufen werden.