Aufgaben der HVB-Konferenz
Der Beschlußfassung durch die HVB-Konferenz unterliegen insbesondere:
- die Übernahme neuer Aufgaben
- die Aufnahme neuer Gesellschafter sowie die Festlegung der Aufnahmebedingungen
- die Feststellung des Rechnungsabschlusses
- die Genehmigung des von der Geschäftsführung aufgestellten Wirtschaftsplanes
- die Bestellung, Abberufung und Entlastung des/der Vorsitzenden
- die Bestimmung der Mitglieder der eingerichtetn Gremien
- die Festlegung des Beitragsmaßstabes und Beitrages
- der Ausschluß von Gesellschaftern
- die Auflösung der Gesellschaft
Der Beschlußfassung der HVB-Konferenz unterliegen im übrigen alle Angelegenheiten, für die sich die HVB-Konferenz für zuständig erklärt sowie alle sonstigen Fragen, die die Geschäftsführung und die Planungsgruppe der HVB-Konferenz zur Beschlußfassung vorlegen.


Zusammensetzung
In der HVB-Konferenz sind alle Mitgliedskommunen der KAI vertreten.
Jede Mitgliedskommune hat eine Stimme.
Sitzungen
Die HVB-Konferenz wird von dem/der Vorsitzenden einberufen. Die Einladung ist schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen jedem Gesellschafter mitzuteilen. In der Einladung ist die Tagesordnung auszuweisen. Die HVB-Konferenz soll einmal im Jahr einberufen werden.